24.03.2010
EU vergibt 45 000 Mikrokredite an Arbeitslose und Kleinunternehmer
Die EU-Minister für Beschäftigung und Soziales haben sich am 8. März auf eine neue Fördermaßnahme geeinigt. Menschen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben, sollen Kredite erhalten, die ihnen eine Existenzgründung oder die Erweiterung eines Kleinunternehmens ermöglichen. Von Juni an können Unternehmen diese Darlehen in Höhe von bis zu 25.000 Euro beantragen.
Voraussetzung ist, dass der Empfänger nicht mehr als zehn Beschäftigte hat und weniger als 2 Millionen Euro Umsatz erzielt oder zuvor gar nicht gearbeitet hat. Insgesamt sollen dafür aus ihrem Haushalt 100 Millionen Euro in einen neuen Mikrokredit-Fonds fließen. Mit diesem Etat könne die EU in Kooperation mit internationalen Finanzeinrichtungen wie der Europäischen Investitionsbank (EIB) ein Kreditvolumen von 500 Millionen Euro mobilisieren, teilte die Kommission weiter mit. Damit könnten in einem Zeitraum von bis zu acht Jahren 45.000 Mikrokredite vergeben werden.
Weitere Informationen finden Sie unter http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=836&langId=de
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