Bis 12. April Antrag einreichen und ab Juli die Konzeptphase starten zur Förderung von innovativen Start-ups nach der Ausgründungsphase

Förderung

Ziel der Förderung ist die Entwicklung eines Konzeptes zur Realisierung einer regional oder inhaltlich orientierten „Startup Factory“, die als privatrechtliche Entität in enger Kooperation, aber außerhalb des Rechtsrahmens von Hochschulen und Forschungseinrichtungen entstehen sollen. Für die Finanzierung der „Startup Factory“ sind zu mindestens 50 Prozent private Mittel einzuplanen. Ihre Akquise ist für die Konzeptphase einzuplanen.

Im Rahmen des sogenannten Leuchtturmwettbewerbs sollen bis zu 10 exzellenzorientierte Projekte die Chance bekommen, hochschulübergreifende Ökosysteme mit internationaler Ausstrahlung und starker Einbindung in regionale und nationale Wertschöpfungsketten zu etablieren.

Hier zu den Details und FAQ´s

Anschluss und Ergänzung zu den bestehenden Gründungsservices

Da es den Hochschulen und Forschungseinrichtungen nur eingeschränkt möglich ist, ihre Ausgründungen langfristig zu unterstützen und zu begleiten, fehlt es in der Regel an professionell organisierten marktorientierten Unterstützungseinheiten für diese Art von Start-ups. Als ein zentrales langfristig angelegtes Element der Start-up-Strategie der Bundesregierung ist daher ein Leuchtturmwettbewerb für „Startup Factories“ vorgesehen, um so Unterstützungsangebote für innovative, wachstumsorientierte Start-ups insbesondere aus der Wissenschaft zu entwickeln, marktorientiert umzusetzen und zu skalieren. Es handelt sich damit um eine Ergänzung zu den bereits bestehenden Unterstützungsangeboten innerhalb der Hochschulen und Forschungseinrichtungen beziehungsweise diese schließen idealerweise daran an.

„Startup Factories“ sind als marktorientierte unternehmerisch agierende Organisationen in einem privaten Rechtsrahmen zu verstehen, die mindestens zur Hälfte aus privaten Mitteln finanziert werden.

 

Aufruf an Kompetenzträger und deren Partner zur Konzeptenwicklung und Finanzmitteleinwerbung für "Startup Factory"

Gegenstand der Förderung ist die Entwicklung eines Konzeptes zur Realisierung einer regional oder inhaltlich orientierten „Startup Factory“, die als privatrechtliche Entität in enger Kooperation, aber außerhalb des Rechtsrahmens von Hochschulen und Forschungseinrichtungen entstehen sollen. Für die Finanzierung der „Startup Factory“ sind zu mindestens 50 Prozent private Mittel einzuplanen. Ihre Akquise ist für die Konzeptphase einzuplanen. Die teilnehmenden Hochschulen beziehungsweise Hochschulverbünde und ihre Projektpartner sind im Rahmen der Konzeptphase aufgerufen, auf ihre jeweiligen individuellen Rahmenbedingungen und Ausgangsvoraussetzungen angepasste, Start-up-Ökosystem-spezifische Konzepte für eine spätere Projektphase zu entwickeln.

Anforderungen für die Förderantragstellung

  • Konzept für den Aufbau einer "Startup Factory"
  • Gründungspotential der beteiligten Wissenschaftseinrichtungen
  • Netzwerk Potential
  • Finanzierung und Aktivierung privater Mittel

Nicht rückzahlbarer Zuschuss

Die Förderung umfasst eine Laufzeit von bis zu neun Monaten. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die bis zu 150 000 Euro (Bundesanteil) gefördert werden können. Die Förderung wird zu 90 Prozent gewährt.

 

Quelle: Suchergebnis – Bundesanzeiger

Gefördert aus Mitteln des Bundes und des Landes Brandenburg im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe: „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” – GRW Infrastruktur