Coronavirus: Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Agrarbetriebe

Zuschüsse von 9.000 bis 60.000 Euro | Antragsschluss: 31. Mai 2020 | Auszahlung bis: 31. Juli 2020 | Unterstützt werden Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten, welche steuerpflichtige Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, sowie Fischerei- und Aquakultur erwirtschaften.

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg gewährt die Billigkeitsleistung aus Bundes- und Landesmitteln aus Gründen der staatlichen Fürsorge des Landes Brandenburg zum Ausgleich von Härten im Rahmen der verfügbaren Ausgabeermächtigungen.

Link zum Ministerium - https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/start/service/foerderung/landwirtschaft/corona-2020-agrar-richtlinie/

Link zum Antrag - https://mluk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Antrag_Corona_2020_Brandenburg.docx 


Die Billigkeitsleistung wird gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen (Vollzeitäquivalente):

  • bis zu 5 Erwerbstätige: maximal 9.000 Euro
  • bis zu 10 Erwerbstätige: maximal 15.000 Euro
  • bis zu 50 Erwerbstätige: maximal 30.000 Euro
  • über 50 Erwerbstätige: maximal 60.000 Euro

Zur Umrechnung von Teilzeitkräften und 450 Euro-Jobs in Vollzeitäquivalente:

  • Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
  • Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
  • Mitarbeiter über 30 Stunden = Faktor 1
  • Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3

Antragsverfahren / Bewilligungsverfahren

Anträge sind vollständig und formgebunden schriftlich in Papierform oder möglichst elektronisch an Landwirtschaft-Corona-Soforthilfe(at)lelf.brandenburg.debis einschließlich zum 31. Mai 2020 an die Bewilligungsbehörde zu richten.

Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Hauptsitz Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 54, 15236 Frankfurt (Oder), 


Auszahlungsverfahren

Der Antrag auf Gewährung der Billigkeitsleistung gilt gleichzeitig als Auszahlungsantrag. Die Auszahlung erfolgt durch die Bewilligungsbehörde bis zum 31. Juli 2020.

Die Billigkeitsleistung gilt mit der Auszahlung grundsätzlich als zweckentsprechend verwendet. Die Bewilligungsbehörde überprüft zweckentsprechende Verwendung der Soforthilfe stichprobenartig und bei Vermutung zweckfremder Nutzung.

Gefördert aus Mitteln des Bundes und des Landes Brandenburg im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe: „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” – GRW Infrastruktur