Digitales Start-up des Jahres 2023

Förderung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist auf der Suche nach dem „Digitalen Start-up des Jahres 2023“. Voraussetzung ist, dass Sie sich erfolgreich an einer Gründungsinitiative des BMWK beteiligt haben und Ihre digitale Gründungsidee erfolgreich realisieren konnten. Es werden Preisgelder in Höhe von 50.000 Euro, 30.000 Euro und 20.000 Euro vergeben, sowie ein Publikumspreis in Höhe von 10.000 Euro.

Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, die durch eine der folgenden Gründungsinitiativen des BMWK gefördert wurden:

  • „EXIST-Gründerstipendium“
  • „EXIST-Forschungstransfer“
  • Preisträger des „Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen“
  • Beteiligungen des „High-Tech Gründerfonds“
  • Beteiligung eines Business Angels über das BMWK-Programm „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“
  • Finalisten des „German Accelerator“
  • Nominierung von einem der 12 Digital Hubs

Weiterhin sind folgende Teilnehmervoraussetzungen zu erfüllen:

  • Das Unternehmen ist als Kapitalgesellschaft (UG, GmbH oder AG) mit Sitz in Deutschland gegründet.
  • Die Gründung erfolgte nicht vor dem Jahr 2019.
  • Zentraler Bestandteil des Produkt- oder Dienstleistungsangebotes des Unternehmens sind innovative Informations- und Kommunikationstechnologien.
  • Das Unternehmen hat im Jahr 2021 bzw. in den letzten 12 Monaten (Stichtag: Start der Bewerbungsphase am 26.09.2022) einen Umsatz von mindestens 100.000 Euro erwirtschaftet.

 

Vergeben werden mit insgesamt 100.000 Euro dotierte Geldpreise, die als Wachstumskapital in das eigene Unternehmen eingebracht werden müssen. Die Auszeichnung betrifft Unternehmen, die ihre Gründungsidee in kurzer Zeit besonders erfolgreich umgesetzt haben. Die Preise werden auf die ersten drei Plätze aufgeteilt: Der erste Platz erhält 50.000 Euro, der zweite 30.000 Euro und der dritte Platz 20.000 Euro Preisgeld. Ausgewählt werden die Gewinner durch eine Jury von Expert:innen aus Wirtschaft und Wissenschaft. Weiterhin steht der Jury frei, die Anzahl und Stückelung der Preise zu verändern, falls mehrere Unternehmen überzeugen sollten. Das Preisgeld darf ausschließlich für geschäftliche Aktivitäten des Unternehmens genutzt werden.


Zu den Auswahlkriterien zählen:

  • Die hohe Alleinstellung des Produkt- und Dienstleistungsportfolios,
  • Die Wachstumsperspektiven in den Zielmärkten,
  • Die unternehmerische Leistung bei der bisherigen Umsetzung der Gründungsidee
  • Das Managementpotenzial für eine weitere erfolgreiche Unternehmensentwicklung

Der Publikumspreis mit einem Preisgeld von 10.000 Euro wird an ein Unternehmen vergeben, das durch eine öffentliche Online-Abstimmung vom Publikum gewählt wird. Weiterhin kann hier ein persönlicher Favorit aus den nominierten Video-Beiträgen gewählt werden.

Bewerbungsfrist: 26.09.2022 – 14.11.2022 per Email in PDF-Format an startupdesjahres(at)de.digital

Ausschreibung
Weitere Informationen
 

Gefördert aus Mitteln des Bundes und des Landes Brandenburg im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe: „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” – GRW Infrastruktur