Förderprogramm Brandenburg Kredit Innovativ mit Haftungsfreistellung

Förderung

Mit dem Förderprogramm „Brandenburg Kredit Innovativ mit Haftungsfreistellung“ werden innovative Unternehmen mit Krediten zur Finanzierung von Innovationen, Betriebsmitteln und Unternehmensübertragungen durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) zusammen mit dem Europäischen Sozialfonds unterstützt.

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten. Dazu gehören kleine Mittelstandsfirmen und Existenzgründer, die eines von insgesamt 12 Innovationskriterien erfüllen, wie zum Beispiel die Herstellung und Entwicklung innovativer Produkte. Die Laufzeit beträgt mindestens 12 Monate, maximal 5 Jahre für die Betriebsmittelfinanzierung und maximal 10 Jahre für Investitionsfinanzierungen mit festem Tilgungsplan. Über den Brandenburg Kredit Innovativ stellt die ILB die Hausbank zu 70 Prozent des Kreditanteils von ihrem Risiko frei. Durch die Kooperation zwischen der ILB und der Bürgschaftsbank Brandenburg kann die Haftungsfreistellung für KMU sogar bis auf 80 Prozent erhöht werden. Die Darlehensbeiträge belaufen sich auf 100.000 Euro bis 3 Millionen Euro.

Bisherige Erfahrungen haben gezeigt, dass trotz des positiven Unternehmens- und Finanzierungsumfelds insbesondere innovative Unternehmen weiter mit Problemen bei der finanziellen Realisierung ihrer Vorhaben und einem eingeschränkten Zugang zu den Kreditmärkten konfrontiert sind. Aufgrund dessen wurde die Geltungsdauer des „Brandenburg-Kredit Innovativ mit Haftungsfreistellung“ um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

Weitere Informationen

Gefördert aus Mitteln des Bundes und des Landes Brandenburg im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe: „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” – GRW Infrastruktur