Gefördert werden Brandenburger Landkreise und kreisfreie Städte, juristische Personen des privaten und öffentlichen Recht sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder Niederlassung im Land Brandenburg haben als Unterstützung der lokalen Koordinierungsstellen. Die Förderung erfolgt im Rahmen eines Zuschusses.
Neben lokalen Koordinierungsstellen werden Projekte zur Unterstützung der lokalen Koordinierungsstellen gefördert.
Lokale Koordinierungsstellen:
- Durchführung von OSZ-Projekten, die einen Beitrag zur Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen leisten beziehungsweise die Ausbildungsfähigkeit von Jugendlichen stärken
- Verbesserung der Informationen über bestehende Angebote am Übergang von der Schule zum Beruf
- Lotsenfunktion zu passenden Unterstützungs- und Beratungsangeboten
- Ansprechpartner für Ausbildungsbetriebe und Auszubildende bei Schwierigkeiten in der Ausbildung
- Unterstützung der Betriebe bei der Ausbildung leistungsschwächerer Jugendlicher
Förderung - lokale Koordinierungsstellen:
- direkte Personalausgaben bis zu 127.900 Euro pro Kalenderjahr,
- Durchführung der OSZ-Projekte durch Dritte in Höhe von bis zu 40.250 Euro pro Kalenderjahr,
- indirekte Ausgaben über eine Pauschale in Höhe von 14 Prozent der förderfähigen direkten Personalausgaben
Projekt zur Unterstützung der lokalen Koordinierungsstellen:
- Sicherstellung von einheitlichen Qualitätsstandards der Arbeit der LOK und der Vernetzung der LOK
Förderung – Projekt zur Unterstützung der lokalen Koordinierungsstellen:
- direkte Personalausgaben
- restliche Ausgaben über eine Pauschale in Höhe von 16 Prozent der förderfähigen direkten Personalausgaben
- Die Maximale Zuwendung beträgt maximal 77.952 Euro pro Kalenderjahr
Die Richtlinie tritt am 31. Juli 2028 außer Kraft. Die Antragsstellung erfolgt über der Kundenportal der ILB.
Antragsfrist: 02.09.2022