Ziel ist die Ausdehnung des ökologischen Landbaus bis 2030 auf 30 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche. Hierfür muss die Nachfrage nach Bio-Produkten gestärkt werden. Ein nur ansatzweise ausgeschöpftes Nachfragepotenzial ist in der AHV, zu welcher die Individualverpflegung und die Gemeinschaftsverpflegung im öffentlichen und privaten Bereich gehören, zu beobachten. Für einen hohen Einsatz und die Auslobung ökologischer Produkte in der AHV geht mit einer Anpassung von Betriebsabläufen und Betriebsstrukturen einher. Mit einer Beratung können Unternehmen bei der Umstellung unterstützt werden und Fachkompetenzen im Umgang mit Bio-Lebensmitteln vermittelt bekommen.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung zu den vom Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Ziel der Beratung ist dauerhaft und wirtschaftlich tragfähig ein gesünderes, nachhaltigeres Speiseangebot mit einem Bio-Anteil von mindestens 30 Prozent des monetären Wareneinsatzes anstreben. Hierbei ist der regionale Bezug zu prüfen und gegebenenfalls zu berücksichtigen.
Genauere Informationen entnehmen Sie bitte der Richtlinie und der offiziellen Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.