Förderung des datenbasierten Bildungsmanagements

Förderung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert in der Förderperiode 2021 bis 2027, des Europäischen Sozialfonds (ESF), die Entwicklung des datenbasierten Bildungsmanagements in Kreisen und kreisfreien Städten in Deutschland.

Die Etablierung digital-analog vernetzter Bildungslandschaften für lebenslanges Lernen ist thematischer Schwerpunkt des ESF Plus-Programms „Bildungskommunen“. Darüber hinaus wählen Bildungskommunen spezifische thematische Schwerpunkte für verschiedener Bereiche. Hierzu gehören Bereiche der kulturellen Bildung, der Demokratiebildung und politischen Bildung, der Bildung für Nachhaltige Entwicklung, der Fachkräftesicherung und Bildung im Strukturwandel, als auch der Integration durch Bildung oder der Inklusion.

Gefördert werden:

  • Der Auf- und Ausbau eines datenbasierten kommunalen Bildungsmanagements (DKBM)
  • Die Etablierung analog-digitale vernetzter Bildungslandschaften
  • Die Erarbeitung eines ganzheitlichen Leitbildes und einer Bildungsstrategie sowie Aufbau kommunaler digitaler Bildungsportale
  • Der Aufbau thematischer Bildungspunkte in der Bildungslandschaft

Art der Förderung:

Bei der Förderung handelt es sich um eine Anteilsfinanzierung. Die Quote der Förderung richtet sich nach den verschiedenen Zielregionen des ESF-Plus. Stärker entwickelte Regionen erhalten eine Förderung bis zu 40% und Übergangsregionen bis zu 60%.

Weiterhin können Zuschüsse für folgende Bereiche gewährt werden:

  • Ausgaben für wissenschaftliches Personal (Bildungsmanagement/Bildungsmonitoring)
  • Ausgaben für das IT-Instrumentarium zum Bildungsmonitoring „KomBi“
  • Ausgaben für Dienstreisen im Inland
  • Ausgaben für die Vergabe von Aufträgen für Fachkommunikation und Veranstaltungen, Arbeiten im Rahmen der Konzeption und Erstellung eines Bildungsportals
  • Indirekte Ausgaben im Rahmen einer Pauschalfinanzierung (25% förderfähiger Ausgaben)

Förderrichtlinie
Video zur Richtlinie
Weitere Informationen

Gefördert aus Mitteln des Bundes und des Landes Brandenburg im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe: „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” – GRW Infrastruktur