Gefördert werden kommunale Aufgabenträger, Gemeinden, Eigentümer und Eigentümerinnen von Empfangsgebäuden, Eisenbahninfrastrukturunternehmen und Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs. Förderfähig sind ÖPNV-Infrastrukturinvestitionen, die beispielsweise den Bau-/Ausbau-/Grunderneuerungsinvestitionen von Verkehrswegen der Eisenbahn betreffen, als auch Planungsleistungen, welche beispielsweise der Vorbereitung von Investitionsentscheidungen dienen. Nicht förderfähig hingegen sind Ersatzinvestitionen als selbstständige Vorhaben und die Unterhaltung von Anlagen. Für das Antragsverfahren ist die Bewilligungsbehörde des Landesamtes für Bauen und Verkehr (LBV) zuständig.
Das Ziel ist die Erneuerung und der Ausbau einer modernen Infrastruktur. Eine gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur soll Fundament der zukünftigen Mobilität sein.
Geltungsdauer: 31. Dezember 2024
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