Ziel des Programms ist die Förderung und finanzielle Stärkung innovativer und sozial-innovativer Unternehmen in den ersten drei Jahren nach ihrer Gründung. Bei der Förderart handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben je Unternehmen. Der Zuschuss liegt zwischen 25.000 Euro und 150.000 Euro. Die Mittel kommen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Der Hauptsitz oder die Betriebsstätte des Unternehmens muss sich in Brandenburg befinden. Innovative Unternehmen, die sich nicht zu sozial-innovativen Unternehmen zuordnen lassen, müssen einem der folgenden Cluster zuzuordnen sein:
- Energietechnik
- Gesundheitswirtschaft
- IKT/Medien- und Kreativwirtschaft
- Verkehr/Mobilität/Logistik
- Optik und Photonik
- Ernährungswirtschaft
- Kunststoffe/Chemie
- Metall
- Tourismus
Förderfähig sind investive und nicht-investive Maßnahmen, die der Erhaltung oder der Erweiterung eines innovativ oder sozial-innovativ ausgerichteten Unternehmen dienen. Dazu zählen:
- Investive Maßnahmen wie Anschaffungs- und Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter des Sachanlagenvermögens wie zum Beispiel:
Maschinen
Anlagen - Nicht-investive Maßnahmen wie technische Beratungs- und Entwicklungsleistungen
- Personalkosten für neue Arbeitsplätze sowie für geschäftsführende Personen im Angestelltenverhältnis bis zu einem Betrag von 50.000 Euro (Arbeitnehmerbrutto) pro Person und Jahr.
Nur Maßnahmen mit nachweislich gesicherter Gesamtfinanzierung können gefördert werden. Weiterhin kann ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn durch die ILB erteilt werden, falls dieser im Antrag begründet wird.
Anträge können voraussichtlich im Dezember 2022 über das Kundenportal der ILB gestellt werden. Wichtig: Voraussetzung für eine formale Antragstellung ist ein gemeinsamer Termin zur Erstberatung mit der ILB und der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB).
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