Grundsatzurteil zur Rückzahlung von Soforthilfen

Der BVMW informiert:

Die von der ILB geforderte Rückzahlung der Corona Soforthilfen, die im Januar 2022 an alle Brandenburger Unternehmen versendet wurde, die die Corona Soforthilfe beantragt hatten, war unrechtmäßig. Das ist ein großartiger Erfolg für die Brandenburger Wirtschaft.

Durch den BVMW im Januar 2022 initiiert, nahm sich der Cottbuser Rechtsanwalt Frank Mittag des Themas an. Er prüfte die aus Sicht des Bundesverbands völlig zu Unrecht geforderte Rückzahlung juristisch. Kurzfristig wurde zunächst ein Webinar organisiert, das innerhalb von nur drei Tagen mit 250 Teilnehmenden ausgebucht war.
Im Ergebnis daraus verfasste Herr Mittag für BVMW-Mitglieder ein Antwort-Musterschreiben mit dem dringenden Hinweis, der Rückzahlungsforderung nicht nachzukommen und in Widerspruch zu gehen. Damit konnten viele hundert Unternehmen in Brandenburg Beträge zwischen 9.000 und 50.000 € retten.

Die nunmehr durch das Verwaltungsgericht festgestellte Unrechtmäßigkeit zeigt nachträglich, dass der BVMW mit seinem entschlossenen Handeln richtig lag.

Quelle: BVMW Newsletter

Mehr Infos: LR_2025-05-23_Grundsatzurteil_zur_Rckzahlung_von_Corona_Soforthilfe.pdf

 

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