Ein Härtefall ist dann vorhanden, wenn folgende Merkmale erfüllt sind:
- Antragstellende haben aufgrund der Corona-Pandemie außerordentliche Belastungen zu tragen, die absehbar die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens bedrohen.
- Aus keinem der vorhandenen Hilfsprogramme wurden bisher Leistungen gewährt, oder können für den Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021 gewährt werden.
Die Härtefallregelung geschieht auf Landesebene und wird individuell für jeden Einzelfall geprüft und entschieden. Die Höhe der Förderung wird anhand der individuellen Belastung und unter Betrachtung der Überbrückungshilfe III festgelegt. Sie muss im Förderzeitraum mindestens 5.000 betragen und darf 100.000 Euro nicht übersteigen.
Die Antragstellung von einem prüfenden Dritten zu stellen.