Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+). Ziel ist die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten einschließlich haupt- und ehrenamtlicher Träger. Insgesamt 4 Fördertatbestände werden von der Richtlinie umfasst. Dazu gehören:
- Erhalt und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit sowie Stabilisierung von Arbeitsplätzen,
- Erschließung nicht ausreichend genutzten Arbeits- und Fachkräftepotentials sowie Erschließung der Potentiale im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeit,
- Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung,
- Ausbau der Reaktionsfähigkeit auf die Anforderungen einer sich strukturell wandelnden Arbeitswelt.
Die Anträge auf Förderung sind einschließlich der erforderlichen Anlagen über das Internetportal der Bewilligungsbehörde ILB zu stellen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der offiziellen Homepage der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) und der beigefügten Richtlinie.