Die Innenstadt startet mit Ihrer Idee durch

Förderung

Die Stadt Cottbus/Chóśebuz informiert über ihren, im Rahmen des Bundesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ (ZIZ), eingerichteten Verfügungsfonds (Innenstadtfonds). Ziel des Fonds ist durch finanzielle Unterstützung privates und privatwirtschaftliches Engagement zu stärken, geeignete lokale Akteure für die Belange der Stadtentwicklung zu gewinnen und diese in die Finanzierung einzubinden.

Die Finanzierung erfolgt mit bis zu 50 Prozent aus Mitteln des Bundesprogramms und Eigenmitteln der Stadt Cottbus/Chóśebuz. Der restliche Anteil ist aus privaten Geldern aufzubringen. Die Mittel können für Investitionen und investitionsvorbereitende und -begleitende Maßnahmen sowie für nichtinvestive Maßnahmen eingesetzt werden. Finanziert werden Maßnahmen, Projekte oder Aktivitäten innerhalb der Fördergebietskulisse „Innenstadt“, welche der nachhaltigen Stärkung dieser dienen. Doppelförderungen sind ausgeschlossen. Nähere Informationen zu dem Einsatz, der Verteilung und den Voraussetzungen für eine Finanzierung, entnehmen Sie bitte dem kommunalen Handlungsleitfaden der Stadt Cottbus.

Förderzeitraum bis: 31.08.2025

Der Einsatz des Fonds ist für kleinteilige, ergänzende investive und nicht-investive, unterstützende Projekte zur Maßnahmenumsetzung im Rahmen des Bundesprogramms vorgesehen. Antragsberechtigt sind Ideen, die der Belebung der Innenstadt dienen. Neue Ideen werden etablierten Ansätzen vorgezogen. Gesucht werden neue Möglichkeiten, um die innenstädtische Belebung zu erproben.
 

Bitte erkundigen Sie sich über die Entscheidungs- und Ausschlusskriterien, als auch genauere Informationen rund um den Innenstadtfonds mittels dem kommunalen Handlungsleitfaden und der offiziellen Webseite der Stadt Cottbus/Chóśebuz für den Fachbereich Stadtentwicklung.

Hier geht es zu den Projektinformationen auf der offiziellen Seite der Stadt Cottbus/Chóśebuz für den Fachbereich Stadtentwicklung. 

 

Gefördert aus Mitteln des Bundes und des Landes Brandenburg im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe: „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” – GRW Infrastruktur