Die Finanzierung erfolgt mit bis zu 50 Prozent aus Mitteln des Bundesprogramms und Eigenmitteln der Stadt Cottbus/Chóśebuz. Der restliche Anteil ist aus privaten Geldern aufzubringen. Die Mittel können für Investitionen und investitionsvorbereitende und -begleitende Maßnahmen sowie für nichtinvestive Maßnahmen eingesetzt werden. Finanziert werden Maßnahmen, Projekte oder Aktivitäten innerhalb der Fördergebietskulisse „Innenstadt“, welche der nachhaltigen Stärkung dieser dienen. Doppelförderungen sind ausgeschlossen. Nähere Informationen zu dem Einsatz, der Verteilung und den Voraussetzungen für eine Finanzierung, entnehmen Sie bitte dem kommunalen Handlungsleitfaden der Stadt Cottbus.
Förderzeitraum bis: 31.08.2025
Der Einsatz des Fonds ist für kleinteilige, ergänzende investive und nicht-investive, unterstützende Projekte zur Maßnahmenumsetzung im Rahmen des Bundesprogramms vorgesehen. Antragsberechtigt sind Ideen, die der Belebung der Innenstadt dienen. Neue Ideen werden etablierten Ansätzen vorgezogen. Gesucht werden neue Möglichkeiten, um die innenstädtische Belebung zu erproben.
Bitte erkundigen Sie sich über die Entscheidungs- und Ausschlusskriterien, als auch genauere Informationen rund um den Innenstadtfonds mittels dem kommunalen Handlungsleitfaden und der offiziellen Webseite der Stadt Cottbus/Chóśebuz für den Fachbereich Stadtentwicklung.
Hier geht es zu den Projektinformationen auf der offiziellen Seite der Stadt Cottbus/Chóśebuz für den Fachbereich Stadtentwicklung.