Jetzt Antragstellung ProFIT - Unternehmen & Forschung

Die neue Richtlinie zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien (ProFIT) ist zum 04. Mai 2023 in Kraft getreten. Mit der Richtlinie wird die bisherige erfolgreiche Förderung mit kleineren Änderungen fortgesetzt. Zu den FuE - und Marktvorhaben ist eine Projektskizze bei der WFBB einzureichen, welche durch die WFBB fachlich geprüft wird. Die Anträge auf Förderung können über das ILB-Kundenportal gestellt werden.

Das Förderprogramm ProFIT unterstützt Sie bei folgenden Maßnahmen:

Forschungs- und Entwicklungsvorhabens (FuE Vorhaben): 

• Phase der industriellen Forschung

• Phase der experimentellen Entwicklung

Markteinführungsvorhaben

Durchführbarkeitsstudien

Prozess- und Organisationsinnovationen

Alle Informationen finden Sie auf den Seiten der Investitionsbank des Landes Brandenburg: ProFIT Brandenburg 2023

Link: zur Kurzinformation

Link: zur Richtlinie


 

Das Förderprogramm ProFIT unterstützt Sie, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:

Unternehmen:

KMU mit ihrem Sitz, mindestens jedoch eine Betriebsstätte, Zweigniederlassung oder Zweigstelle im Land Brandenburg: allein oder im Verbund mit Unternehmen oder Forschungseinrichtung

Nicht-KMU mit ihrem Sitz, mindestens jedoch eine Betriebsstätte, Zweigniederlassung oder Zweigstelle im Land Brandenburg: nur im Verbund mit KMU aus Berlin/Brandenburg und optional einer Forschungseinrichtung

Forschungseinrichtungen:

mit ihrem Sitz, mindestens jedoch eine Betriebsstätte, Zweigniederlassung oder Zweigstelle im Land Brandenburg und nur im Verbund mit mindestens einem Unternehmen (KMU) aus Berlin/Brandenburg


Wie ist das Antragsverfahren?

Der Antrag ist mit einer fachlichen Bestätigung der Wirtschaftsförderung des Landes Brandenburg (WFBB) vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet inklusive aller Anlagen bei der ILB einzureichen.

Vor Antragstellung:

Zu den FuE - und Marktvorhaben ist eine Projektskizze bei der WFBB einzureichen, welche durch die WFBB fachlich geprüft wird. Zur Antragstellung bietet die ILB Ihnen zudem grundsätzlich ein Finanzierungsgespräch an.

Geltungsdauer

Die Richtlinie gilt bis zum 30.06.2024

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH oder des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) des Landes Brandenburg helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.

Sprechen Sie die ILB bitte so früh wie möglich an. Die Kundenberatung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, sondern unterstützt Sie auch gerne bei der Antragstellung.

Bei Fragen wenden Sie sich an die Kundenberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen.

Quelle: ILB

Gefördert aus Mitteln des Bundes und des Landes Brandenburg im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe: „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” – GRW Infrastruktur