Wer wird gefördert?
• natürliche Personen, • juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie • rechtsfähige Personengesellschaften
Was wird gefördert?
• Entwicklungsprojekte (Erarbeitung innovativer Handlungsansätze) insbesondere zur Vorbereitung und inhaltlichen Konzipierung von Modellprojekten • Modellprojekte (Erprobung vorhandener innovativer Handlungsansätze)
Wie wird gefördert?
Finanzierungsart: Vollfinanzierung
Für Entwicklungsprojekte bis zu 50.000 Euro für einen Maßnahmezeitraum von maximal 6 Monaten. Die Mindestförderhöhe beträgt 10.000 Euro. Gefördert werden pauschalierte Personal- und Sachausgaben der oder des Zuwendungsempfangenden auf der Grundlage einer detaillierten Antragskalkulation. Der Pauschalbetrag wird von der Bewilligungsbehörde im Ergebnis der Antragsprüfung bei Bewilligung festgelegt.
Für Modellprojekte bis zu 300.000 Euro für einen Maßnahmezeitraum von maximal 24 Monaten.
Gefördert werden die direkten Personalausgaben der oder des Zuwendungsempfangenden und die restlichen Ausgaben, die bemessen werden über eine Pauschale in Höhe von 40 Prozent der direkten Personalausgaben.
Bitte informieren Sie sich ausführlich bei der ILB: Soziale Innovationen 2023 (ilb.de)
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Beratung durch die WFBB: Soziale Innovationen | Wirtschaftsförderung Brandenburg (wfbb.de) Die WFBB unterstützt und begleitet qualitätssichernd die Programm- und Projektumsetzung und erstellt ein fachliches Votum für jeden Förderantrag.
Viel Erfolg.