Zur Unterstützung des Prüfungspersonals stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der Exzellenzinitiative Berufliche Bildung Mittel zur Stärkung des Prüferehrenamts sowie für die fachliche und methodische Qualifizierung der Prüfenden zur Verfügung. Es muss sichergestellt sein, dass durch die jeweiligen Berufsbildungsakteure bedarfsgerecht neue Prüfende für das Prüferehrenamt gewonnen und die Mitglieder der Prüfungs- und Berufsbildungsausschüsse für ihre Tätigkeit regelmäßig qualifiziert werden. Dabei ist derzeit insbesondere für die Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmer eine Förderung zur strukturellen Unterstützung der Benennungs- und Qualifizierungsprozesse erforderlich, um unter anderem durch neue Gewinnungsstrategien und Schulungen zu den arbeitnehmerrelevanten Aspekten der Prüfertätigkeit zu qualitätsvollen Prüfungen beizutragen. Die finanzielle Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Benennungs- und Qualifizierungsprozesse insbesondere für Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmer durch den Bund stellt hier den in Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung vom Gesetzgeber angelegten berufsbildungspolitischen Interessenausgleich in der Praxis sicher. Die Förderung leistet einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung im Prüfungswesen durch fachlich und pädagogisch exzellentes Prüfungspersonal.
Antragsberechtigt sind Arbeitnehmervereinigungen in Deutschland.Es können zudem Berufsverbände ohne öffentlich-rechtlichen Charakter mit sozial- oder berufspolitischer Zwecksetzung gefördert werden, wenn sie Maßnahmen insbesondere für Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmer in Prüfungs- oder Berufsbildungsausschüssen durchführen. Es können im Rahmen dieser Förderrichtlinie sowohl Einzel- als auch Verbundvorhaben gefördert werden.
Die geförderten Vorhaben sollen spezifische Gewinnungsprobleme adressieren. Diese können sich beispielsweise aus Demografie-, Branchen- oder Regionalfaktoren ergeben. Die Förderung umfasst auch Vorhaben, mit denen die organisatorischen Prozesse der Prüfergewinnung, insbesondere bei den Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitnehmer in Prüfungs- oder Berufsbildungsausschüssen, in den Blick genommen werden und zu deren Verbesserung beigetragen wird.
Durch die Zuwendung werden die Zuwendungsempfänger dabei unterstützt, Qualifizierungsmaßnahmen insbesondere für Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmer in Prüfungs- oder Berufsbildungsausschüssen zu konzipieren, vorzubereiten, durchzuführen und nachzubereiten.
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Förderung erfolgt für eine Förderdauer von bis zu 36 Monaten in Form der Anteilsfinanzierung. Der Antragsteller hat einen Eigenanteil von 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben zu leisten. Der Beginn der Förderung von Vorhaben ist frühestens für den 1. Januar 2024 vorgesehen.Anträge für Vorhaben, deren Förderung im Kalenderjahr 2024 beginnen soll, sind bis spätestens 15. November 2023 einzureichen. Anträge für Vorhaben innerhalb der Geltungsdauer dieser Förderrichtlinie, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen sollen, sind bis zum 31. Oktober des jeweiligen Vorjahres einzureichen.
Quelle: Suchergebnis – Bundesanzeiger