Lastenradprämie - Zuschüsse für den Kauf von fabrikneuen Lastenfahrrädern

Förderung

Ab sofort können Zuschüsse für den Kauf von fabrikneuen Lastenfahrrädern mit und ohne E-Motor beim Landesamt für Bauen und Verkehr beantragt werden.

  • Anträge dürfen Gewerbetreibende, Gemeinden, Verbände, Vereine stellen.
  • Zuschusshöhe maximal 2.500 Euro und maximal 4.000 Euro bei E-Lastenfahrrädern. (50 % vom Kaufpreis)
  • Der Kauf darf erst nach Bewilligung durch das MIL und Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgen.

Weitere Informationen 

Antragsformular https://lbv.brandenburg.de/.../Antrag%20Lastenfahrrad.docx

Richtlinie ab Seite 43 https://bravors.brandenburg.de/.../76/Amtsblatt%202_21.pdf

 

Ansprechpersonen

Landesamt für Bauen und Verkehr
Abteilung 2 - Verkehr
Dezernat 22 - ÖPNV-Förderung und Genehmigung
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten

Telefon: 03342 4266-2210
Telefax: 03342 4266-7604

Gefördert aus Mitteln des Bundes und des Landes Brandenburg im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe: „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” – GRW Infrastruktur