Die Förderung soll Anreiz für Existenzgründungen oder Unternehmensnachfolgen schaffen. Weitere Ziele sind die Absicherung und Steigerung des Bestandes von Handwerksunternehmen im Land Brandenburg und der Erhalt und die Schaffung zusätzlicher Arbeits- und Ausbildungsplätze. Die Förderung erfolgt in zwei Stufen. Unterschieden werden die Stufen Basisförderung (erste Stufe) und Arbeits- und Ausbildungsförderung (zweite Stufe). Im Rahmen der Basisförderung wird die erstmalige Gründung einer Existenz im Handwerk, die Übernahme eines Unternehmens im Handwerk und die tätige Beteiligung (mindestens 30 Prozent Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen im Handwerk und Übernahme der Geschäftsführung) gefördert. Bei der Arbeits- oder Ausbildungsförderung wird die Schaffung zusätzlicher Arbeits- oder Ausbildungsplätze gefördert.
Mit dem Förderprogramm werden Maßnahmen mit einem projektgebundenen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung gefördert. Die einmalige Basisförderung beträgt bis zu 12.000 Euro. Die Höhe der einmaligen Arbeits- oder Ausbildungsförderung beträgt bis zu 5.000 Euro beziehungsweise 7.000 Euro bei Besetzung eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes durch eine Frau.
Geltungsdauer der Richtlinie: 31.12.2023.
Richtlinie
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