Die Antragsfrist für die bisherige Überbrückungshilfe II endet am 31. Dezember 2020. Die neue Überbrückungshilfe III hat eine Laufzeit von Januar 2021 bis Juni 2021 und wurde zusätzlich auch noch erweitert. Soloselbstständige und die besonders hart betroffene Kultur- und Veranstaltungsbranche sollen damit besonders unterstützt werden. Hierbei handelt es sich um unbürokratische und schnelle Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Zum Überbrückungseld III gehört auch die sogenannte "Neustarthilfe für Soloselbständige". Diese Personengruppen sollen künftig eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu 5.000 Euro für den Zeitraum bis Ende Juni 2021 als steuerbaren Zuschuss erhalten.
Weiterhin sind Sonderfonds für Kulturveranstaltungen in Planung.