COVID-19
Die wichtigsten Informationen und News für Unternehmen
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen über Hilfsangebote des Bundes und des Landes Brandenburg für alle Unternehmen, Selbstständigen und freiberuflich arbeitende Personen.*
*Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Bitte nehmen Sie bei Bedarf eine entsprechende Rechtsberatung, Steuerberatung oder Unterstützung Ihrer Branchenvertretung in Anspruch.
Aktuelle Corona-Updates

Digitale Unterstützung zum Nachweis von 3G am Arbeitsplatz
Die Sawayo GmbH bietet eine Software an, mithilfe welcher Testergebnisse digital dokumentiert und verteilt werden können. Testnachweise sind somit…

Fernseh-Sondertarif der GEMA zur Aufstellung von Großbildschirmen für die Fußball-EM 2021
Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) des Deutschen Städtetages informiert darüber, dass die GEMA Gastronomen, Hoteliers und sonstigen…

Kulanzregelung für Corona-Gutschriften der GEMA bei behördlich angeordneten Schließungen wird zum 31. Mai 2021 beendet
Die vertraglich vereinbarte Lizenzierung für Dauernutzungen werden aufgrund der steigenden Öffnungsmöglichkeiten zum 01. Juni 2021 wieder regulär…
Allgemeine Verordnungen
Hotlines und allgemeine Anlaufstellen
- Informationsseite des Bundesministeriums für Gesundheit zum Coronavirus
- Informationen des Bundesministeriums Wirtschaft und Energie für Unternehmen
- Corona-Infoportal des Landes Brandeburg
- Infotelefon des Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg: 0331 866-1887
- Informationen der IHK Cottbus | Hotline: 0355 365 1111
- Informationsseite der HWK Cottbus
- Infoseite der Bundesagentur für Arbeit zum Kurzarbeitsgeld | Hotline: 0800 45555 20
- Informationen der Bundesagentur für Arbeit zum Arbeitslosengeld lI / Grundsicherung | Hotline: 0800 4 5555 23
- Hotline der KfW zu Kreditprogrammen: 0800 539 9001
Unterstützung für Unternehmen und Selbständige
Überbrückungshilfe IV & Neustarthilfe
Überbrückungshilfe IV
- Die Anträge sind über prüfende Dritte zu stellen
- Förderzeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2022
- Bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent sinkt der maximale Fördersatz auf maximal 90 Prozent der Fixkosten.
- Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 750 Mio. Euro Jahresumsatz in 2020, die bis zum 30. September 2020 gegründet wurde
- Sonderregeln für Branchen:
Reisebranche: Ausfall- und Vorbereitungskosten für Reisen von Oktober bis Dezember 2021 können geltend gemacht werden und Fortführung der Anschubhilfe
Veranstaltungs- und Kulturbranche: Ausfall- und Vorbereitungskosten von September bis Dezember 2021 können für geschäftliche Aktivitäten geltend gemacht werden und Fortführung der Anschubhilfe
Pyrotechnikindustrie: Im Dezember 2021 erzielter Umsatzeinbruch von mind. 80 Prozent gegenüber Dezember 2019 räumt Möglichkeit frei zur Beantragung der Überbrückungshilfe IV und Lager-, Transport- und Stornokosten für den genannten Zeitraum können zum Ansatz gebracht werden
Private Weihnachtsmarktbetreiber, Schausteller und Marktkaufleute, die im Jahr 2021 betroffen waren, erhalten erhöhten Eigenkapitalzuschuss von 50 Prozent auf die Fixkostenerstattung für jeden Fördermonat vorausgesetzt, dass sie einen coronabedingten Umsatzeinbruch von mind. 50 Prozent im Vergleich zu Dezember 2019 verzeichnen konnten. - Erstattungen:
- bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch
- bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei 50 Prozent bis 70 Prozent Umsatzeinbruch
- bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mindestens 30 Prozent Umsatzeinbruch (Umsatzeinbruch jeweils im Vergleich zum entsprechenden Monat des Jahres 2019) - Antragsfrist: 15. Juni 2022
Neustarthilfe
- ermöglicht einen Zuschuss unabhängig von den Fixkosten
- Förderzeitraum: 1. Januar bis 30. Juni 2022
- Antragsberechtigt sind Selbständige, die vor dem 1. Oktober 2021 selbständig waren.
- Als Neustarthilfe 2022 ausgezahlt werden jeweils maximal 4.500Euro für Soloselbständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und jeweils maximal 18.000 Euro für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften
- Antragsfrist: 30. April 2022
Ausbildungsprämie und Ausbildungsprämie plus
Die Ausbildungsprämie richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die von der Corona-Krise direkt betroffen sind. Zum Beispiel durch
- Zahlung von Kurzarbeitergeld
- Umsatzrückgang
- Antragsfrist: Antrag spätestens drei Monate nach Abschluss der Probezeit des Arbeitsverhältnisses
- Für Ausbildungsverhältnisse, die zwischen dem 24. Juni 2020 bis 31. Mai 2021 begonnen haben:
Ausbildungsprämie: 2.000 Euro pro Ausbildungsvertrag
Ausbildungsprämie plus: 3.000 Euro
Förderberechtigt: Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten - Für Ausbildungsverhältnisse, die zwischen dem 01. Juni 2021 bis 15. Februar 2022 begonnen haben:
Ausbildungsprämie: 4.000 Euro pro Ausbildungsvertrag
Ausbildungsprämie plus: 6.000 Euro
Förderberechtigt: Betriebe mit bis zu 499 Beschäftigten
Ziele:
- die Anzahl von Ausbildungsplätzen in einem Betrieb erhalten (Ausbildungsprämie)
- zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen (Ausbildungsprämie plus)
- die Fortsetzung der Ausbildung im Betrieb oder im Rahmen einer Auftrags- oder Verbundausbildung zu unterstützen (Zuschuss zur Vermeidung von Kurzarbeit)
- die Übernahme von Auszubildenden fördern (Übernahmeprämie)
Kurzarbeitergeld
Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld gibt es auf dieser Seite der Bundesagentur für Arbeit.
Hier kann der Antrag gestellt werden: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-anzeige-antrag-berechnung
Konjunkturprogramm
Das Konjunkturprogramm der Bundesregierung bietet umfangreiche Hilfen, um Unternehmen bei ihrem Weg aus der Krise zu unterstützen.
- Überbrückungshilfen: Durchhalten bei hohen coronabedingten Umsatzausfällen
- Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags: liquide bleiben trotz ausbleibender Umsätze
- Zuschuss zur Senkung der EEG-Umlage: bezahlbare Energiewende für alle
- Stabilisierung der Sozialversicherungsbeiträge: keine steigenden Personalkosten
- Verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten
- Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer verschieben
- Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts
- Vereinfachtes Kurzarbeitergeld
- Förderung von KMU zur Ausbildungsplatz Sicherung
- Hilfe bei Insolvenz: erleichterter Neustart
- Kreditsonderprogramm: gemeinnützige Organisationen bleiben handlungsfähig
KfW-Schnellkredite
Ziel des KfW-Schnellkredits 2020 ist die Förderung unternehmerischer Tätigkeit.
Kredithöhe und Auszahlung:
- Maximal 850.000 Euro pro Unternehmensgruppe bis einschließlich 10 Beschäftigte beim antragstellenden Unternehmen.
- Maximal 1.500.000 Euro pro Unternehmensgruppe mit mehr als 10 bis einschließlich 50 Beschäftigten beim antragstellenden Unternehmen.
- Maximal 2.300.000 Euro pro Unternehmensgruppe mit mehr als 50 Beschäftigten beim antragstellenden Unternehmen.
Antragsfrist: 30.04.2022
Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung
- Die Vermögensprüfung wird wesentlich vereinfacht
- Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden in tatsächlicher Höhe anerkannt (für den Zeitraum ab Antragsstellung). Damit ist der Verbleib in der Wohnung erst einmal gesichert.
- Die Selbständigkeit muss wie bisher beim Bezug von Leistungen nicht aufgegeben werden.
- Um den Kinderzuschlag zu erhalten, werden nicht mehr Einkommensnachweise der letzten sechs Monate vor Antragstellung herangezogen, sondern der Nachweis des aktuellen Einkommens im letzten Monat vor Antragstellung. Damit erhalten auch diejenigen den Kinderzuschlag, die einen plötzlichen Einkommensverlust erlitten haben.
Finanzielle Hilfen für Selbstständige bei der Kinderbetreuung
Es gibt ingesamt zwei verschiedene Anspruchsgrundlagen für erwerbstätige Eltern:
Kinderkrankengeld (§ 45 SGB V)
- kann auch beantragt werden, wenn das Kind pandemiebedingt zu Hause betreut werden muss
- beschränkt auf gesetzlich Versicherte mit Krankengeldanspruch
- Voraussetzungen: Kind hat das 12. Lebensjahr nicht vollendet (Ausnahmeregelungen bei Kindern mit Behinderung o. Ä.), es gibt keine alternative Betreuungsmöglichkeit durch eine andere im Haushalt lebende Personen
- auch bei einer Home-Office-Tätigkeit gilt ein Anspruch auf Entschädigung
- Umfang: für jedes Kind 30 Arbeitstage (60 für Alleinerziehende), bei mehreren Kindern maximal 65 Tage (130 für Alleinerziehende). Die Höhe der Entschädigung beträgt 90% des Nettoeinkommens, in 2021 maximal 113 € pro Tag.
Verdienstausfallentschädigung wegen Kinderbetreuung (§ 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz, IfSG)
- gilt für alle erwerbstätigen Eltern (entsprechend auch für Selbstständige mit gesetzlich Versicherung, aber ohne Krankengeldanspruch, sowie privat Versicherte)
- Voraussetzungen: Kind hat das 12. Lebensjahr nicht vollendet (Ausnahmeregelungen bei Kindern mit Behinderung o. Ä.), erwerbstätiger Elternteil muss das Kind selbst betreuen und dadurch einen Verdienstausfall erleiden und es gibt keine alternative Betreuungsmöglichkeit
- auch bei einer Home-Office-Tätigkeit gilt ein Anspruch auf Entschädigung
- Umfang: pro Erwerbstätigem maximal zehn Wochen
Außerdem wurde der Anspruch für ein weiteres Jahr verlängert, denn bei vielen Eltern war die maximale Unterstützungsdauer von 10 Wochen bereits aufgebraucht.
Anträge können nur rückwirkend gestellt werden.
Unterstützung für spezifische Branchen
Kunst und Kultur / Eventbranche
- Hilfsprogramm NEUSTART KULTUR - das Konjunkturpaket für den Kultur- und Medienbereich. Im Fokus stehen dabei vor allem Kultureinrichtungen, die überwiegend privat finanziert werden. Dazu gehören Museen, Theater, Musikclubs und Festivals, Literaturhäuser, soziokulturelle Zentren und Kinos.
- GEMA Regelungen- Informationen für Musiknutzer
Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen:
Förderfähig: ausschließlich Kulurveranstaltungen die in Deutschland stattfinden und Eintrittskarten verkaufen
Beantragung von Fördergeldern nur durch Veranstalter der Kulturveranstaltung
Registrierung im vorraus notwendig!
Wirtschaftlichkeitshilfe:
- Startete am 01. Juni und unterstützt Veranstaltungen mit bis zu 500 Teilnehmer (seit August 2.000 Teilnehmer).
- Bei pandemiebedingter Verringerung der Einnahmen um min. 20% werden die Einnahmen der ersten 1.000 Tickets verdoppelt (in Ausnahmen verdreifacht) bis hin zur Kostendeckung der Veranstaltung
Ausfallabsicherung:
- Planungssicherheit für große Kulturveranstaltungen (bis 2.000 Teilnehmern) ab 01. September 2021
- max. 90% Kostenübernahmecoronabedingter Absagen, Verschiebungen oder Teilabsagen und insgesamt bis zu max. 8 Mio. Euro pro Veranstaltung
Handel- und Lieferbeziehungen
Bundeskontaktstelle zur Sicherstellung in den Lieferketten Die Kontaktstelle dient als zentrale Anlaufstelle der Bundesregierung für Unternehmen, die Probleme in ihren Lieferketten haben, sei es auf europäischer Ebene oder global.
Unternehmen können sich bei Problemen im Zusammenhang mit internationalen Lieferketten an die E-Mail: kontaktstelle-lieferketten(at)bmwi.bund.de wenden.
Start-ups
KfW-Corona-Hilfe: Beteiligungsfinanzierung für Start-ups und kleine Unternehmen