Projekt: Verbesserung der vertragsärztlichen Versorgung in der Stadt Cottbus/Chóśebuz
Die ambulante ärztliche Versorgung ist von zentraler Bedeutung für die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger sowie für die Attraktivität des Standortes als Wohn- und Wirtschaftsraum. Mit Blick auf die bevorstehenden altersbedingten Abgänge zahlreicher niedergelassener Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte, eines spürbaren Nachwuchsmangels und einer realen Unterversorgung trotz statistisch ausreichender Arztzahlen, verfolgt die Stadt Cottbus/Chóśebuz mit diesem Projekt das Ziel, die wohnortnahe ärztliche Versorgung zu stabilisieren und zukunftssicher auszubauen. Das Projekt ergänzt die Maßnahmen der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB).

Träger & Ansprechperson
Projektträgerin ist die EGC Entwicklungsgesellschaft Cottbus mbH (EGC), die im Auftrag der Stadt Cottbus/Chóśebuz tätig wird. Die EGC übernimmt die Umsetzung inklusive Anfragebearbeitung, Finanzmanagement, Öffentlichkeitsarbeit und Koordination der Projektpartner sowie der Lenkungsgruppe.
Ihr Kontakt für alle Fragen sowie für Anträge:
Isabell Poneß, Fachkräftereferentin Tel. +49 (0)1764 449 63 67 Mail isabell.poness(at)egc-cottbus.de
Inhalt & Zielgruppe
Das Projekt gewährt Zuschüsse für Investitionen in eine Betriebsstätte und/oder Fortbildung sowie weitere Maßnahmen zur Unterstützung von Ärztinnen und Ärzten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzten, die die vertragsärztliche ambulante Grundversorgung in Cottbus verbessern oder erhalten. Dies ist gegeben, wenn sich die kassenärztliche Sitzanzahl (Versorgungsauftrag) in Cottbus durch das Wirken der Projektbegünstigten erhöht oder ein Absinken verhindert wird.
Zeitraum & Umfang
Projektbeginn: 23.10.2025
Projektende: 31.12.2026
Im Projektzeitraum werden bis zu 300.000 EUR zur Verfügung gestellt.
Im Jahr 2026 erfolgt eine Evaluation der Wirksamkeit. Auf Grundlage der Ergebnisse wird über eine Weiterführung bzw. Anpassung der Maßnahmen entschieden.
Zuschussarten & Höhe
Es können Zuschüsse für Investitionen in die Betriebsstätte sowie die Praxisausstattung inklusive des Warte- und Empfangsbereichs gewährt werden. Weiterhin können Zuschüsse für Fortbildungen der Projektbegünstigten gewährt werden, die zum Erhalt des Versorgungsauftrages nötig sind.
Die Höhe bemisst sich wie folgt:
| Geschaffener / erhaltener Versorgungsauftrag | Zuschusshöhe Investition | Zuschusshöhe Fortbildung |
| 0,5 bis unter 0,75 | 50 % maximal jedoch 20 T€ | 50 % maximal jedoch 2 T€ |
| 0,75 bis unter 1,0 | 75 % maximal jedoch 30 T€ | 75 % maximal jedoch 3 T€ |
| 1,0 | 90 % maximal jedoch 40 T€ | 90 % maximal jedoch 4 T€ |