25.03.2020 Die Antragstellung ist jetzt möglich - Link zu den Formularen
https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/soforthilfe-corona-brandenburg/
Es ist auch ein Beispielantrag in dem Bereich "Konditionen, Formulare und Dokumente" hinterlegt.
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23.03.2020 Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) informiert:
Bei der Soforthilfe handelt es sich um einen Zuschuss der aus Gründen der staatlichen Fürsorge des Landes Brandenburg zum Ausgleich von Härten im Zusammenhang mit der Corona-Krise jetzt für die erste Zeit zur Verfügung stehen,
Folgende Unterlagen werden zur Antragstellung benötigt:
- Handelsregisterauszug oder vergleichbare Unterlagen,
- Gewerbeanmeldung,
- Kopie des Personalausweises,
- Lohnjournal oder gleichwertige Unterlagen für Erwerbstätige/Beschäftigte,
- Formular "Erklärungen über bereits erhaltene bzw. beantragte "De-minimis"-Beihilfen.
Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:
- bis zu 5 Erwerbstätige bis zu 9.000 EUR,
- bis zu 15 Erwerbstätige bis zu 15.000 EUR,
- bis zu 50 Erwerbstätige bis zu 30.000 EUR,
- bis zu 100 Erwerbstätige bis zu 60.000 EUR.
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20.03.2020 Die Staatskanzlei Brandenburg informiert soeben:
Diese Soforthilfen sollen nicht als Darlehen, sondern als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Sobald die Formulare bei der ILB zur Verfügung stehen, informieren wir Sie.
Link: https://mwae.brandenburg.de/de/corona-folgen-land-legt-soforthilfeprogramm-für-kleine-und-mittlere-unternehmen-sowie-freiberufler-auf/bb1.c.662087.de