Trotz Kritik gelten seit Ende März neue Richtlinien für die Corona Soforthilfe an Soloselbständige. Soforthilfe-Gelder dürfen nur für Betriebskosten ausgegeben werden. Für Lebensunterhaltskosten muss ein Antrag an die Arbeitsagentur gestellt werden: https://arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/
Geplante Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung für die Kreativwirtschaft - https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/hilfen-fuer-kuenstler-und-kreative-1732438
Vollständige Übersichtsseite mit guten Verlinkungen des Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes - https://kreativ-bund.de/corona
--- Diese Seite des Kompetenzzentrum macht es überflüssig, hier noch einmal alle Maßnahmen aufzulisten. Daher im Folgenden nur noch einige wenige Hinweise. ---
Künstlersozialkasse es sind Zahlungserleichterungen / Zahlungsaufschub/ Minderungen möglich- Link zur KSK https://www.kuenstlersozialkasse.de/die-ksk/meldungen.html
Die GEMA wird finanzielle Übergangshilfen für individuelle Härtefälle gewähren und dafür bis zu 40 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Darüber hinaus entfallen für die Zeit der behördlich angeordneten Schließung von Betrieben deren GEMA-Vergütungen. - Link zur GEMA https://www.gema.de/musiknutzer/coronavirus-musiknutzer/