Förderprogramm ProFIT Brandenburg

Förderung

Im Rahmen des Förderprogramms „ProFIT Brandenburg“ unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Unternehmen und Forschungseinrichtungen im Land Brandenburg bei der Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.

Die Mittel stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Land Brandenburg. Das Ziel der Förderung ist die Aufrechterhaltung und Erhöhung der Innovationsintensität der brandenburgischen Wirtschaft unter Berücksichtigung der im Rahmen der regionalen Innovationsstrategie des Landes Brandenburg definierten Cluster und Masterpläne. Dazu gehört ebenfalls die Erhöhung der Anzahl nachhaltiger, neuer, als auch verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz im Land Brandenburg: allein oder im Verbund mit Unternehmen oder Forschungseinrichtungen, Nicht-KMU mit Sitz im Land Brandenburg: nur im Verbund mit KMU aus Berlin/Brandenburg bzw. einer Forschungseinrichtung, als auch Forschungseinrichtungen mit Sitz im Land Brandenburg und nur im Verbund mit mindestens einem Unternehmen aus Berlin/Brandenburg.

Das Förderprogramm ProFIT unterstützt bei den folgenden Maßnahmen:

Einzel- und Verbundprojekte in den folgenden Phasen eines Innovationsprozesses:

  • Phase der industriellen Forschung
  • Phase der experimentellen Entwicklung
  • Phase der Marktvorbereitung und der Markteinführung

Durchführbarkeitsstudien
Hierbei sind folgende Ausgaben zuwendungsfähig:
Bei FuE - und Marktvorhaben:

  • Projektbezogene Personalausgaben
  • Ausgaben für projektbezogene Fremdleistungen
  • projektbezogene Materialausgaben
  • sonstige projektbezogene Einzelausgaben
  • indirekte Ausgaben
  • Ausgaben für die Markteinführung/Marktvorbereitung


Bei Durchführbarkeitsstudien:

  • Aufträge an Dritte

Die Zuwendung wird in Abhängigkeit von der Innovationsphase in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und/oder zinsverbilligten Darlehen gewährt.

Folgende Höchstfördersätze gelten auf die zuwendungsfähigen Ausgaben:

  • Phase der industriellen Forschung: 80 %
  • Phase der experimentellen Forschung: 60 %
  • Durchführbarkeitsstudien: 70 %


In den Förderhöchstsätzen ist der Bonus für KMU und Verbundvorhaben enthalten.

Weitere Informationen 

Richtlinie

Gefördert aus Mitteln des Bundes und des Landes Brandenburg im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe: „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” – GRW Infrastruktur