Forschungs-Förderung für ein zukunftsfähiges, nachhaltiges Mobilitätssystem durch Automatisierung und Vernetzung

Förderung

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat einen Förderaufruf der Förderrichtlinie „Autonomes und vernetztes Fahren in öffentlichen Verkehren“ gestartet. Projektvorschläge können bis zum 21. Oktober 2022 bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) eingereicht werden.

Mithilfe der Richtlinie sollen anwendungsorientierte Forschungsvorhaben im Bereich des autonomen und vernetzten Fahrens im Straßenverkehr einschließlich der Berücksichtigung von Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern gefördert werden. Ziel ist die Unterstützung der Transformation des Automobilsektors für die Erreichung von Klimazielen im Verkehrsbereich und die Erhaltung von Arbeitsplätzen und Wertschöpfung.

Gegenstand der Förderung ist die Weiterentwicklung des Mobilitätssystems durch praxistaugliche Lösungen für konkrete Mobilitätsbedarfe. Insbesondere werden folgende Themen adressiert:

  • Autonome und vernetzte Mobilität im öffentlichen Verkehr im städtischen und im ländlichen Bereich;
  • Autonome und vernetzte Mobilität in Güterverkehr und Logistik;
  • Interaktion zwischen Fahrzeug, Passagieren und Umwelt;
  • Einbeziehung neuer Transportmittel, beispielsweise Transportroboter;
  • Kombination und Vernetzung mit anderen Verkehrsmitteln, insbesondere auf anderen Verkehrsträgern;
  • Überwachung und Unterstützung fahrerloser Fahrzeuge durch eine Technische Aufsicht, auch mittels fahrzeug­externer Infrastruktur;
  • Nutzung von Methoden der Künstlichen Intelligenz und des maschinellen Lernens.


Ziele der Förderung:

  • automatisierte, autonome und vernetzte Fahrzeuge über die bisher stattfindende Erprobung hinaus inhärenter und Teil eines digitalen, verkehrsträgerübergreifenden, vernetzten Mobilitätssystems werden,
  • insbesondere autonome Fahrfunktionen des Level 4 der Kategorisierung der SAE im Regelbetrieb zur Anwendung gebracht werden,
  • die öffentliche Sichtbarkeit und Akzeptanz für automatisierte, autonome und vernetzte Mobilität erhöht werden,
  • Beiträge zur Optimierung der rechtlichen Rahmenbedingungen für autonomes Fahren in öffentlichen Verkehren geleistet werden,
  • innovative Mobilitätskonzepte eine moderne, leistungsfähige, klimaneutrale und umweltschonende, bedarfsorientierte, verlässliche, barrierefreie und bezahlbare Mobilität für alle ermöglichen, und
  • der technologische Fortschritt der Wirtschaft neue, nachhaltige Impulse mit Blick auf Wettbewerbsfähigkeit und Klimaneutralität gibt.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland, Gebietskörperschaften, Stiftungen, Vereine und Forschungseinrichtungen.

Bei der Zuwendungsart gewährt der Bund für Vorhaben nach dieser Richtlinie jeweils eine Projektförderung. Die Zuwendung wird in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt und ist bei Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt.

 

Förderrichtlinie
Weitere Informationen

Gefördert aus Mitteln des Bundes und des Landes Brandenburg im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe: „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” – GRW Infrastruktur