Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer zu fördernden Betriebsstätte im Land Brandenburg, wozu folgende Bereiche zählen:
- Hotels, Hotel garnis,
- Cafés, Eissalons, Imbissstuben, Gaststätten, Restaurants,
- Pensionen und Gasthöfe,
- Gastronomiebereiche und Fahrgastschiffe.
Die Förderung erfolgt im Rahmen eines Zuschusses des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Der Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt bis zu 80 % und höchstens 48.000 Euro. Es handelt sich hierbei insbesondere um Förderungen für:
- bauliche Modernisierungen, Umbau, Ausbau von Kapazitäten,
- die nachhaltige Reduktion von Ansteckungsgefahren,
- die Verbesserung betrieblicher Prozesse,
- die Kostenreduktion.
Zuwendungsfähig sind:
- Investitionen zur Modernisierung des Betriebes
- zur Attraktivitätssteigerung des Betriebes,
- zur Energieeinsparung,
- zum Schutz der Umwelt und ihrer natürlichen Ressourcen (einschließlich baulicher Maßnahmen im Innen- und Außenbereich).
- Investitionen in Schutzvorrichtungen, z. B.:
- Trennwände,
- Schutzscheiben zwischen Gästeplätzen in Gastronomieräumen,
- Innenraum-Filteranlagen, wenn diese nachweislich geeignet und damit eine Voraussetzung für den hygienisch und betriebswirtschaftlich sicheren Betrieb des Unternehmens sind.
- Investitionen in die Digitalisierung betrieblicher Prozesse, z. B.:
- digitale Systeme der Personendatenerfassung,
- digitale Speisekarten,
- kontaktloses Bezahlen,
- digitale Veranstaltungstechnik für Konferenzen, Tagungen u.ä..
Sie haben die Möglichkeit die vollständigen Antragsunterlagen bis zum 31.08.2022 bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) vor Start des Projektes über das Online-Kundenportal einzureichen.
Die Richtlinie gilt noch bis zum 31.12.2022.