InvestGast – Investitionsförderung in kleinen und mittleren Unternehmen des Gastgewerbes

Die Investitionsförderung (InvestGast) des Landes Brandenburg und des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) dient der Attraktivitätssteigerung von touristischen Betriebsstätten in Brandenburg und einer nachhaltigen Erholung der Betriebe über die Pandemie hinaus.

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer zu fördernden Betriebsstätte im Land Brandenburg, wozu folgende Bereiche zählen:

  • Hotels, Hotel garnis,
  • Cafés, Eissalons, Imbissstuben, Gaststätten, Restaurants,
  • Pensionen und Gasthöfe,
  • Gastronomiebereiche und Fahrgastschiffe.
     

Die Förderung erfolgt im Rahmen eines Zuschusses des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Der Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt bis zu 80 % und höchstens 48.000 Euro. Es handelt sich hierbei insbesondere um Förderungen für:

  • bauliche Modernisierungen, Umbau, Ausbau von Kapazitäten,
  • die nachhaltige Reduktion von Ansteckungsgefahren,
  • die Verbesserung betrieblicher Prozesse,
  • die Kostenreduktion.
     

Zuwendungsfähig sind:

  • Investitionen zur Modernisierung des Betriebes
    • zur Attraktivitätssteigerung des Betriebes,
    • zur Energieeinsparung,
    • zum Schutz der Umwelt und ihrer natürlichen Ressourcen (einschließlich baulicher Maßnahmen im Innen- und Außenbereich).
  • Investitionen in Schutzvorrichtungen, z. B.:
    • Trennwände,
    • Schutzscheiben zwischen Gästeplätzen in Gastronomieräumen,
    • Innenraum-Filteranlagen, wenn diese nachweislich geeignet und damit eine Voraussetzung für den hygienisch und betriebswirtschaftlich sicheren Betrieb des Unternehmens sind.
  • Investitionen in die Digitalisierung betrieblicher Prozesse, z. B.:
    • digitale Systeme der Personendatenerfassung,
    • digitale Speisekarten,
    • kontaktloses Bezahlen,
    • digitale Veranstaltungstechnik für Konferenzen, Tagungen u.ä..
       

Sie haben die Möglichkeit die vollständigen Antragsunterlagen bis zum 31.08.2022 bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) vor Start des Projektes über das Online-Kundenportal einzureichen.

Die Richtlinie gilt noch bis zum 31.12.2022.
 

Weitere Informationen & Online-Antragstellung

Gefördert aus Mitteln des Bundes und des Landes Brandenburg im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe: „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” – GRW Infrastruktur