Jetzt Antragstellung für Hebammenförderung - Praxisgründung und Bildung

Bis 31.12.2024 gilt die „Richtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz zur Förderung von Hebammen“ (Hebammenförderrichtlinie). Sie umfasst die drei Förderinstrumente Externatsförderung, Förderung von Praxisgründungen/-erweiterungen und Fortbildungsförderung. Hebammen sollen in ihrer Berufsausübung unterstützt und so mehr Hebammen für Brandenburg gewonnen werden.

Die Unterstützung des Landes Brandenburg für Hebammen soll zur Sicherstellung und dauerhaften Stabilisierung einer flächendeckenden Versorgung mit Hebammenhilfe im Land Brandenburg beitragen. Mit ihrer Hilfe sollen Hebammen in ihrer Berufsausübung unterstützt und so mehr Hebammen für Brandenburg gewonnen werden. Ziel der Hebammenförderrichtlinie ist, die Versorgung der Versicherten mit Leistungen der Hebammenhilfe im Land Brandenburg ergänzend zu befördern.

Zuwendungen können gewährt werden für die:

  1. Begleitung von Auszubildenden im Rahmen der praktischen Ausbildung | Hebammenexternat (Zuschuss bis zu 1.200 Euro)
  2. die Neu- oder Wiederaufnahme einer freiberuflichen Hebammentätigkeit für kassenfinanzierte Regelleistungen der Hebammenhilfe, die erstmalige Gründung einer Hebammenpraxis, einer Filiale oder eines Geburtshauses oder die erstmalige Erweiterung des spezifischen Leistungsspektrums zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit als niedergelassene Hebamme für kassenfinanzierte Regelleistungen der Hebammenhilfe (Zuschuss als Pauschale von 7.500 bzw. 15.000 Euro)
  3. berufsbezogene Fortbildungen (Zuschuss bis zu 500 Euro pro Antragstellenden und Jahr)

Antragsberechtigt sind Hebammen, die im Land Brandenburg ihre Tätigkeit ausüben.

Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) des Landes Brandenburg, Lipezker Straße 45, 03048 Cottbus. Die Zuwendung und die Auszahlung sind bei der Bewilligungsbehörde auf den von dieser zur Verfügung gestellten Formularen zu beantragen.

Quelle: Die Hebammenförderrichtlinie sowie alle speziellen Informationen und Formulare zu den drei Förderinstrumenten finden Sie auf den Seiten des LASV Brandenburg Gesundheit | LASV (brandenburg.de)

Gefördert aus Mitteln des Bundes und des Landes Brandenburg im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe: „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” – GRW Infrastruktur