Jetzt Antragstellung für junge Landwirte - Landwirtschaftliche Betriebsaufnahme

Bis 31.12.2027 gilt die "Richtlinie Niederlassungsbeihilfe für Junglandwirtinnen und Junglandwirte im Land Brandenburg und Berlin" (Junglandwirte-Richtlinie) Sie sind Landwirtin oder Landwirt, nicht älter als 40 Jahre, beruflich qualifiziert und wollen erstmals ein eigenes Unternehmen gründen? Das Förderprogramm unterstützt Sie, wenn Sie einen landwirtschaftlichen Betrieb gründen, kaufen oder inner- bzw. außerfamiliär übernehmen.

Mit der Junglandwirte-Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz werden die nachfolgende Ziele verfolgt:

  1. Unterstützung der inner- wie auch außerfamiliären Betriebsübernahme
  2. Erleichterung von landwirtschaftlichen Existenzgründungen
  3. Unterstützung der Junglandwirtinnen und Junglandwirte in der Landwirtschaft beim Flächen- und Kapitalzugang (Erwerb/Pacht)
  4. Sicherung angemessener Einkommen von Junglandwirtinnen und Junglandwirten
  5. Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe und Einkommen

Die Existenzgründungsbeihilfe wird als Festbetragsfinanzierung gewährt.

Der Zuschuss beträgt 75.000 Euro pro Zuwendungsempfangenden und wird in drei gleichgroßen Tranchen (25.000 Euro) innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Bewilligung ausgezahlt.

  • Die Altersgrenze von höchstens 40 Jahren der im Unternehmen tätigen Junglandwirtin oder des im Unternehmen tätigen Junglandwirtes darf zum Zeitpunkt der erstmaligen Antragstellung nicht überschritten werden.
  • Mit der Antragstellung muss die erstmalige Niederlassung in einem landwirtschaftlichen Betrieb als Junglandwirtin oder Junglandwirt nachgewiesen werden. Eine Antragstellung auf Niederlassungsbeihilfe für Junglandwirtinnen oder Junglandwirte ist innerhalb von 36 Monaten nach der erstmaligen Niederlassung möglich. Unter dem Zeitpunkt der Niederlassung ist bei Personengesellschaften, Personenvereinigungen oder juristischen Personen die Betriebsaufnahme durch die Junglandwirtin oder den Junglandwirt mit einem Gesellschafteranteil von mehr als 50 Prozent, die oder der die wirksame Kontrolle über den antragstellenden Betrieb ausübt, zu verstehen.
  • Der Hauptwohnsitz der Junglandwirtin oder des Junglandwirtes und die Betriebsstätte des antragstellenden Unternehmens müssen im Land Brandenburg oder Berlin liegen.

Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) mit wesentlichen Informationen zur Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte 2023

Quelle: Niederlassungsbeihilfe-Junglandwirte | MLUK (brandenburg.de)

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.

Ihre Ansprechpersonen bei der ILB sind Frau J. Sümnick (Tel.: 0331 660-1656) und Herr D. Reckardt (Tel.: 0331 660-1310), die Sie über die angegebenen Telefonnummern erreichen.

Gefördert aus Mitteln des Bundes und des Landes Brandenburg im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe: „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” – GRW Infrastruktur