Nicht rückzahlbare Zuschüsse als Corona-Soforthilfe

Corona Update

Jetzt beantragen: Zuschüsse als Soforthilfe für Gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 100 Erwerbstätigen, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben.

25.03.2020 Die Antragstellung ist jetzt möglich - Link zu den Formularen

https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/soforthilfe-corona-brandenburg/

Es ist auch ein Beispielantrag in dem Bereich "Konditionen, Formulare und Dokumente" hinterlegt.

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23.03.2020 Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) informiert: 

Bei der Soforthilfe handelt es sich um einen Zuschuss der aus Gründen der staatlichen Fürsorge des Landes Brandenburg zum Ausgleich von Härten im Zusammenhang mit der Corona-Krise jetzt für die erste Zeit zur Verfügung stehen,

Folgende Unterlagen werden zur Antragstellung benötigt:

  • Handelsregisterauszug oder vergleichbare Unterlagen,
  • Gewerbeanmeldung,
  • Kopie des Personalausweises,
  • Lohnjournal oder gleichwertige Unterlagen für Erwerbstätige/Beschäftigte,
  • Formular "Erklärungen über bereits erhaltene bzw. beantragte "De-minimis"-Beihilfen.

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:

  • bis zu 5 Erwerbstätige bis zu 9.000 EUR,
  • bis zu 15 Erwerbstätige bis zu 15.000 EUR,
  • bis zu 50 Erwerbstätige bis zu 30.000 EUR,
  • bis zu 100 Erwerbstätige bis zu 60.000 EUR.

Link: https://www.ilb.de/de/presse/pressemitteilungen/archiv-2020/pressemitteilung-2020_1162823.html?fbclid=IwAR0MVxrAZ7itOdKOmrjk1QlT_z2F7ZAfgxHahzIyYdNl0tt_IG_T2Y_yeac 

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20.03.2020 Die Staatskanzlei Brandenburg informiert soeben:

Diese Soforthilfen sollen nicht als Darlehen, sondern als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Sobald die Formulare bei der ILB zur Verfügung stehen, informieren wir Sie.

Link: https://mwae.brandenburg.de/de/corona-folgen-land-legt-soforthilfeprogramm-für-kleine-und-mittlere-unternehmen-sowie-freiberufler-auf/bb1.c.662087.de

 

Gefördert aus Mitteln des Bundes und des Landes Brandenburg im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe: „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” – GRW Infrastruktur